Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.02.1973

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,216
BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73 (https://dejure.org/1973,216)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1973 - VI C 2.73 (https://dejure.org/1973,216)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1973 - VI C 2.73 (https://dejure.org/1973,216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Bundesrecht bei mangelndem Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Schutzbereich des Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz (GG) in Bezug auf die Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen an das Vorliegen einer situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
    Seine Entscheidung, in einem Kriege an Tötungshandlungen nicht teilnehmen zu wollen, hat keinen generellen, "absoluten" Charakter (BVerfGE 12, 45 [56]).

    Selbst wenn es ernste Gewissensbedenken sein sollten, die ihn zu dieser seiner eingeschränkten Verweigerung des Waffendienstes bestimmen, so richtet sich doch, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45 [57]) überzeugend dargelegt hat, in einem solchen Falle die Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen nicht eigentlich gegen "den Kriegsdienst mit der Waffe", sondern gegen die Entschließung der Staatsgewalt, die bewaffnete Macht zu konkreten politischen oder militärischen Zwecken einzusetzen.

    Ein solcher Maßstab würde unter Umständen das Gewissen des Kriegsdienstverweigerers überfordern (vgl. BVerfGE 12, 45 [60/61]).

    Seine Annahme, darin liege ein Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45), und zwar zu deren Ausführungen unter Ziff. 7 (S. 60/61), geht fehl.

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
    Denn seine Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe wird nicht von der Erkenntnis getragen, zum Töten von Menschen im Kriege selbst schlechthin außerstande zu sein (Urteile vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Frage der hypothetischen Fälle insbesondere in den bereits oben erwähnten Urteilen vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - sowie in dem Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - im wesentlichen folgendermaßen entschieden: Zwar fordern Art. 4 Abs. 3 GG und § 25 WPflG nicht, daß der Kriegsdienstverweigerer sich mit jedem auch nur entfernt denkbaren Fall einer Waffenanwendung zwischen den Staaten innerlich bereits auseinandergesetzt hat und sich auch hinsichtlich solcher Fälle, deren Eintritt ganz unwahrscheinlich ist, darüber im klaren ist, daß für ihn eine Gewissensnot eintreten würde.

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 114.68

    Begriff der Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
    Sie richtet sich nicht gegen das kriegsbedingte Töten schlechthin (vgl. insbesondere Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz BVerwG 448.0 § 25 WPflG Nr. 30]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Frage der hypothetischen Fälle insbesondere in den bereits oben erwähnten Urteilen vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - sowie in dem Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - im wesentlichen folgendermaßen entschieden: Zwar fordern Art. 4 Abs. 3 GG und § 25 WPflG nicht, daß der Kriegsdienstverweigerer sich mit jedem auch nur entfernt denkbaren Fall einer Waffenanwendung zwischen den Staaten innerlich bereits auseinandergesetzt hat und sich auch hinsichtlich solcher Fälle, deren Eintritt ganz unwahrscheinlich ist, darüber im klaren ist, daß für ihn eine Gewissensnot eintreten würde.

  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61

    Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
    Denn seine Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe wird nicht von der Erkenntnis getragen, zum Töten von Menschen im Kriege selbst schlechthin außerstande zu sein (Urteile vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]).
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 129.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Beteiligung an einer

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Frage der hypothetischen Fälle insbesondere in den bereits oben erwähnten Urteilen vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - sowie in dem Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - im wesentlichen folgendermaßen entschieden: Zwar fordern Art. 4 Abs. 3 GG und § 25 WPflG nicht, daß der Kriegsdienstverweigerer sich mit jedem auch nur entfernt denkbaren Fall einer Waffenanwendung zwischen den Staaten innerlich bereits auseinandergesetzt hat und sich auch hinsichtlich solcher Fälle, deren Eintritt ganz unwahrscheinlich ist, darüber im klaren ist, daß für ihn eine Gewissensnot eintreten würde.
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
    Die Verweigerung des Kriegsdienstes wird aber im Grundgesetz allein durch die Zielsetzung gerechtfertigt, daß das menschliche Leben unter keinen Umständen vernichtet werden dürfe (Urteil vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11]).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    So kann Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg selbst gegenüber einem zur Ausrottung entschlossenen Gegner in dem hier interessierenden Sinne nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 -).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Gleichfalls in diesem Sinn hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - einen Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45) verneint und dargelegt, daß die Situation, die dort als ganz unwahrscheinlich, wenn nicht praktisch unmöglich angesehen wird, nach dem Zusammenhang der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts anders ist als die hypothetische Annahme, eine kleine Gruppe von Menschen könne die Vernichtung Millionen anderer planen.
  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von

    Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (vgl. BVerfGE 12, 45 [57]; BVerwGE 37, 69 [70, 71]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (BVerfGE 12, 45 [57]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 21.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Stützen der

    Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (BVerfGE 12, 45 [57]; Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 41]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]; Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 151.73 -).

    Seiner Entscheidung fehlt der "absolute", gegen das Töten von Menschen schlechthin gerichtete Charakter (Urteile vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - und vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 -, Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 151.73 -).

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73

    Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung -

    So kann Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg selbst gegenüber einem zur Ausrottung entschlossenen Gegner in dem hier interessierenden Sinne nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 -).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 171.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begriff der Gewissensentscheidung -

    Die Gewissensentscheidung und der darauf beruhende Antrag des Wehrpflichtigen muß also von der Erkenntnis getragen sein, zum Töten von Menschen im Kriege außerstande zu sein (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - und Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 151.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen und insbesondere mit Hinweis auf BVerfGE 12, 45).
  • BVerwG, 16.10.1975 - 6 B 34.75

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer

    Schließt jedoch der Wehrpflichtige - wie dies der Kläger nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts bei seinen Bekundungen zur Verteidigung gegen einen Ausrottungskrieg anhand der Beispiele B. und I. getan hat - von vornherein bei der Darlegung seiner Gewissensentscheidung eine bestimmte Art von Kriegen oder Kriegshandlungen in bestimmten Situationen als mögliche Ursache einer Gewissensnot aus, so ist regelmäßig nur eine situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung gegeben (Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 50]).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73

    Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und

    Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (BVerwfGE 12, 45 [57]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]).
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 49.73

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als

    So kann Mitwirkung an, einem Verteidigungskrieg selbst gegenüber einem zur Ausrottung entschlossenen Gegner in dem hier interessierenden Sinne nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 -).
  • BVerwG, 22.10.1974 - VI B 48.74

    Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 54.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73

    Aktenwidrigkeit eines Urteils - Verteidigungsbereitschaft eines

  • BVerwG, 29.07.1974 - VI CB 51.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter - Anforderungen an die

  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 99.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 39.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des

  • BVerwG, 08.07.1974 - VI B 40.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.01.1974 - VI C 17.73

    Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes - Unterhaltsanspruch auf vorschussweise

  • BVerwG, 18.03.1976 - 6 C 51.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 04.12.1974 - VI B 64.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 18.01.1974 - VI CB 65.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit

  • BVerwG, 02.04.1976 - 6 B 71.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erörterung von Konfliktfällen -

  • BVerwG, 16.07.1975 - 6 B 41.75

    Objektive Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 53.73

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1973 - VI C 2.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,7471
BVerwG, 06.02.1973 - VI C 2.73 (https://dejure.org/1973,7471)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1973 - VI C 2.73 (https://dejure.org/1973,7471)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1973 - VI C 2.73 (https://dejure.org/1973,7471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,7471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht